Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien
Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter der ElringKlinger-Gruppe die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Richtlinien einhalten. Alle Führungskräfte sind in besonderer Weise aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion auch in dieser Hinsicht gerecht zu werden.
Ergeben sich Fragen oder Zweifel bei der Einhaltung bestimmter gesetzlicher oder sonstiger Vorgaben, die sich auf das Verhalten des Mitarbeiters in seinem Verantwortungsbereich beziehen, soll der Mitarbeiter diese Fragen oder Zweifel mit seinem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung klären. Außerdem kann sich jeder Mitarbeiter mit seinen Fragen an den zuständigen Compliance-Beauftragten wenden.
Korruption
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter korrupte oder vergleichbare rechtswidrige Verhaltensweisen unterlässt und in seinem Verantwortungsbereich nicht toleriert. Dies bedeutet, dass Mitarbeitern von Behörden und Geschäftspartnern keine Vorteile oder Zuwendungen angeboten oder gewährt werden, um diese zu rechtswidrigen oder unlauteren Handlungen zu veranlassen. Erhält ein Mitarbeiter Angebote im vorgenannten Sinne, hat er seinen Vorgesetzten stets und unverzüglich darüber zu informieren.
Korrupte Verhaltensweisen können schwerste Folgen für die gesamte ElringKlinger-Gruppe nach sich ziehen und sind daher niemals durch einen geschäftlichen Vorteil zu rechtfertigen.
Interessenkonflikte
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter seine geschäftlichen Entscheidungen im Unternehmensinteresse trifft und seine Handlungen danach ausrichtet. Persönliche Gründe, persönliche Beziehungen oder persönliche Vorteile, dürfen die am Unternehmensinteresse ausgerichteten Entscheidungen und Handlungen nicht beeinflussen. Solche Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn geschäftliche Beziehungen zu Familienangehörigen, Verwandten oder engen Freunden eingegangen werden sollen oder Geschäfte getätigt werden, an denen solche Personen maßgeblich beteiligt sind. Geschäftsbeziehungen mit solchen Personen sind zu vermeiden. In begründeten Ausnahmefällen sind solche Geschäftsbeziehungen mit Zustimmung des Vorgesetzten erlaubt, wenn die einen möglichen Interessenkonflikt begründenden Umstände zuvor offen gelegt wurden.
Nebentätigkeiten müssen im Rahmen der jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich angezeigt und genehmigt werden. Nebentätigkeiten bei Wettbewerbern der ElringKlinger-Gruppe können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Beteiligungen an Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten sind der zuständigen Personalabteilung anzuzeigen, wenn sie eine Beteiligung von 5 % am Gesellschaftskapital überschreiten.
Fairer Wettbewerb
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich die wettbewerbsrechtlichen Regelungen einhält. Kartellrechtswidrige Absprachen mit Wettbewerbern, zum Beispiel über Preise oder sonstige Konditionen, sind untersagt. Wird ein Mitarbeiter mit dem Ziel angesprochen, sich an kartellrechtswidrigen Absprachen zu beteiligen, muss er seinen Vorgesetzten und den Compliance-Beauftragten unverzüglich darüber informieren.
Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb. Unlautere Verhaltensweisen sind zu unterlassen. Lieferanten werden nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien beauftragt. Unsachliche Gründe dürfen bei der Auswahl keine Rolle spielen.
Insiderhandeln
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter, der über relevantes Insiderwissen verfügt, dieses nicht nutzt, um mit Aktien der ElringKlinger AG zu handeln. Die Aktien der ElringKlinger AG sind an deutschen Börsen zum Handel zugelassen. Deshalb müssen die gesetzlichen Vorschriften zum Insiderhandel beachtet werden. Betroffen sind alle Mitarbeiter der ElringKlinger-Gruppe, die aufgrund ihrer Funktion besondere Kenntnis über Umstände haben, die die ElringKlinger-Gruppe betreffen und die bei Bekanntwerden, den Börsenkurs beeinflussen könnten. Regelmäßig unbedenklich ist der Kauf oder Verkauf von Aktien der ElringKlinger AG unmittelbar nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie der Quartals- oder Halbjahresberichte. In Zweifelsfällen kann sich jeder Mitarbeiter an den Compliance-Beauftragten wenden.
Geschenke und sonstige Zuwendungen, Einladungen, Spenden
Wir erwarten von jedem Mitarbeiter, keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen anzunehmen oder zu gewähren, wenn diese im Rahmen des allgemein üblichen Geschäftsverkehrs unter Berücksichtigung der jeweiligen landestypischen Gepflogenheiten unangemessen und unzulässig sind. In keinem Fall dürfen Zuwendungen mit dem Einfordern oder Gewähren von Gegenleistungen verbunden werden.
Für Einladungen zu Geschäftsessen oder sonstigen Veranstaltungen gelten die vorgenannten Prinzipien entsprechend. Solche Veranstaltungen müssen immer dem Anlass des Geschäfts entsprechen und als allgemein üblich anzusehen sein. Einladungen zu Veranstaltungen, die gegen Gesetze oder innerbetriebliche Richtlinien verstoßen oder nach allgemeiner Anschauung unredlich, unangemessen, inkorrekt oder unsittlich sind, dürfen weder angenommen oder ausgesprochen werden.
Die Annahme oder Gewährung von Zuwendungen oder Einladungen ist bereits dann abzulehnen, wenn der Anschein einer verpflichtenden Abhängigkeit oder von Unredlichkeit entsteht. In Zweifelsfällen muss die Annahme oder Gewährung mit dem Vorgesetzten und gegebenenfalls mit dem Compliance-Beauftragten abgestimmt und vorab genehmigt werden. In jedem Fall hat der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten zu informieren, wenn ihm unangemessene Zuwendungen oder entsprechende Einladungen angeboten werden.
Spenden für soziale Projekte, Vereine, Parteien, sonstige Vereinigungen oder Personen müssen immer mit der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft abgestimmt und vom Vorstand der ElringKlinger-Gruppe ab einem im Einzelnen festgelegten Betrag genehmigt werden. Keinesfalls dürfen Spenden mit dem Ziel vergeben werden, unmittelbare geschäftliche Vorteile zu erlangen.
Reisekosten, Spesen und sonstige geschäftliche Aufwendungen
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter strikt zwischen privaten und geschäftlichen Aufwendungen unterscheidet. Geschäftliche Aufwendungen müssen nach den entsprechenden betriebsinternen Richtlinien abgerechnet werden. Wir erwarten auch insoweit einen angemessenen und sparsamen Umgang mit Ressourcen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter keine vertraulichen Daten, Informationen über Vorgänge und Vorhaben der ElringKlinger-Gruppe, Kunden oder Lieferanten an nicht befugte Dritte weitergibt und solche Daten und Informationen streng geheim hält und nur im Rahmen des geschäftlichen Zwecks nutzt. Entsprechendes gilt für persönliche Daten von Mitarbeitern der ElringKlinger-Gruppe. Insoweit sind die jeweiligen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten.
Keine Diskriminierung
Wir erwarten von jedem Mitarbeiter, niemanden wegen seinem Geschlecht, seiner Hautfarbe, seinem Alter, seiner Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, sozialen Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Wir sind als global agierendes Unternehmen davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit den gegenseitigen Respekt und die Achtung des Einzelnen voraussetzt. Die berufliche Entwicklung innerhalb der ElringKlinger-Gruppe basiert auf den Leistungen, Fähigkeiten und der persönlichen Eignung des Einzelnen.
Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich für einen sicheren und ordentlichen Arbeitsplatz Sorge trägt und die entsprechenden jeweils maßgeblichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz beachtet. Wir erwarten, dass mit den vorhandenen Ressourcen sparsam und schonend umgegangen wird. Zulässige Umweltbelastungen sind – soweit möglich – zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Hilfestellung, Überwachung und Sanktionen
Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mitarbeiter die nötige Unterstützung bei der Umsetzung der vorgenannten Verhaltensgrundsätze in seinem Verantwortungsbereich erhält. Jede Führungskraft ist im besonderen Maße aufgefordert, seine Mitarbeiter zu unterstützen, Anregungen aufzunehmen und einzelne Fragen auf Grundlage des Verhaltenskodex zu klären bzw. Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus kann sich jeder jederzeit an den Compliance-Beauftragten in seiner Region oder der ElringKlinger-Gruppe wenden. Sofern ein Mitarbeiter dies wünscht, wird Vertraulichkeit und Anonymität zugesichert.
Die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen, Richtlinien und dieses Verhaltenskodex ist essenziell für die ElringKlinger-Gruppe und wird deshalb regelmäßig überprüft. Verstöße Einzelner können weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen für das ganze Unternehmen haben. Das kann von der Beschädigung der Reputation der ElringKlinger-Gruppe bis zu hohen Bußgeldern und Strafzahlungen reichen. Der verantwortliche Mitarbeiter kann im Einzelfall persönlich haftbar gemacht werden. Im Interesse des Gesamtunternehmens werden wir Verstöße gegen den Verhaltenskodex nicht tolerieren. Verstöße führen deshalb je nach den Umständen des Einzelfalls zu arbeitsrechtlichen oder gegebenenfalls auch strafrechtlichen Sanktionen.
Compliance-Organisation ElringKlinger
Die Zuständigkeit für Fragen im Zusammenhang mit der Compliance-Organisation innerhalb der ElringKlinger-Gruppe liegt beim Chief Compliance Officer, der in allen Compliance-Angelegeheiten unmittelbar an den Vorsitzenden des Vorstands berichtet. Die Aufgaben der Compliance-Organisation sind die Definition verbindlicher Regelungen sowie die Kontrolle von deren Umsetzung.
Die Funktion des Chief Compliance Officers hat Herr Dr. Christof Dietborn inne. Darüber hinaus wurden für jede Region, in der ElringKlinger tätig ist, zuständige Compliance Officer ernannt. Der Chief Compliance Officer und die regional zuständigen Compliance Officer stehen allen Mitarbeitern bei Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zur Verfügung.
Der Verhaltenskodex der ElringKlinger-Gruppe ist für alle Mitarbeiter verbindlich. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Richtlinien und Anweisungen im Zusammenhang mit der Compliance.