Mit der Erarbeitung eines Unternehmenskodexes kommt ElringKlinger seiner sozialen Verantwortung nach. Wir erwarten, dass sich jeder Mitarbeiter persönlich für die Einhaltung dieses Unternehmenskodexes verantwortlich fühlt und seine Kollegen dabei unterstützt, sich daran zu halten. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Grundsätze. Sie sind Bestandteil unserer Regelungen und Richtlinien.
Wir verpflichten uns, die internationalen Menschenrechte einzuhalten, soweit wir darauf Einfluss nehmen können.
Wir lehnen Kinderarbeit in unseren Unternehmen wie auch bei unseren Geschäftspartnern ab.
Wir lehnen jegliche Form von Zwangsarbeit in unseren Unternehmen und bei unseren Geschäftspartnern ab.
Wir wollen Arbeitsplätze bereitstellen, die frei sind von Diskriminierung und Belästigung auf Grund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, nationaler Herkunft, Behinderung oder sexueller Ausrichtung. Mitarbeiter in unserem Unternehmen verdienen gegenseitigen Respekt.
Wir betrachten die Entwicklung unserer Mitarbeiter als eine wesentliche Investition in die Zukunft unseres Unternehmens. Dabei achten wir neben der Entwicklung der fachlichen auch auf die Entwicklung der sozialen und methodischen Kompetenzen.
Wir erkennen den Anspruch unserer Mitarbeiter auf angemessene Entlohnung an. Wir befolgen die jeweils geltenden Regelungen zur Arbeitszeit in allen unseren Unternehmen.
Wir wollen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung schaffen, welche die entsprechenden Standards für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erfüllt oder übertrifft. Mit geeigneten Maßnahmen wollen wir arbeitsplatzbedingte Verletzungen und Berufskrankheiten verhindern.
Wir unterhalten an allen Produktionsstandorten weltweit ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem, welches wir ständig verbessern. Mindestanforderungen sind dabei die Einhaltung der Umweltschutzgesetze, die in den jeweiligen Ländern gelten.
Wir verpflichten uns, keine Geschenke anzunehmen oder zu machen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Insbesondere dürfen weder Bestechungsgelder noch andere gesetzwidrige Zahlungen an Regierungsbeamte oder andere Personen geleistet oder angeboten werden.