ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 09.07.2014 11:29Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHGMitteilungspflichtige:
   Eroca AG                      St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz   Klaus Lechler Beteiligungs-   Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,   GmbH                          Deutschland   KWL Beteiligungs-GmbH         Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,                                 Deutschland   PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH   Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,                                 Deutschland
Emittent:ElringKlinger AGMax-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, DeutschlandMit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH, IhnenStimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Eroca AG, die KlausLechler Beteiligungs-GmbH, die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH und unsübersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von den vorgenanntenGesellschaften und uns gehaltene Stimmrechtsanteil verschiedeneMeldeschwellen des § 21 Abs. 1 WpHG, u.a. die Schwelle von 25%,überschritten hat.Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Eroca AG, der KlausLechler Beteiligungs-GmbH und der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Folgendesmit:1. Eroca AG1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist Folgeder erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHGaufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zueinem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehendenPoolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertragerfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches diegedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichertwerden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzungstrategischer Ziele.b) Es ist seitens der Eroca AG nicht beabsichtigt, innerhalb der nächstenzwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oderauf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelledes § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.c) Die Eroca AG strebt die Einflussnahme auf die Besetzung vonVerwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.d) Die Eroca AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur derElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der Eroca AG wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte ander ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerbder Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist vielmehrFolge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbHzu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehendenPoolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.2. Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Klaus LechlerBeteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechtengemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG, einesTochterunternehmens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3WpHG, und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWLBeteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug aufdie ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge derUmsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihlicheWeiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischerZiele.b) Es ist seitens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an derElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweitdadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oderüberschritten würde.c) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf dieBesetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der EringKlingerAG an.d) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderungder Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf dasVerhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung desErwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- nochEigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AGdurch die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge dererstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHGaufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines Tochterunternehmens der KlausLechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der LechlerBeteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und derElrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.3. KWL Beteiligungs-GmbH3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die KWLBeteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechtengemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und derLechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH undder Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung einesNachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung derElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient derErwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.b) Es ist seitens der KWL Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalbder nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durchErwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitereMeldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.c) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung vonVerwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.d) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung derKapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf dasVerhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der KWL Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs derStimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittelaufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch dieKWL Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung vonStimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der ErocaAG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWLBeteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug aufdie ElringKlinger AG. 4. PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die PAUL LECHLERSTIFTUNG gGmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäߧ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der LechlerBeteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH, einemTochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG,und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlingerAG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung einesNachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung derElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient derErwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.b) Es ist seitens der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH nicht beabsichtigt,innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an derElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweitdadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oderüberschritten würde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass diePAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt,auch wenn in Folge dessen eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHGerreicht oder überschritten würde.c) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt die Einflussnahme auf dieBesetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen derElringKlinger AG an.d) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt keine wesentliche Änderung derKapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf dasVerhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbsder Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittelaufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch diePAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnungvon Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts derEroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWLBeteiligungs-GmbH, einem Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbHi.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag inBezug auf die ElringKlinger AG.09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschUnternehmen: ElringKlinger AG Max-Eyth-Straße 2 72581 Dettingen/Erms DeutschlandInternet: www.elringklinger.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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