ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 09.07.2014 11:37Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHGMitteilungspflichtige:
   Lechler Beteiligungs-    Metzinger Straße 61, 70597 Stuttgart,   GmbH                     Deutschland   INLOVO GmbH              Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland
Emittent:ElringKlinger AGMax-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, DeutschlandMit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Lechler Beteiligungs-GmbH,Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die INLOVO GmbHund uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der INLOVO GmbHund uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwellen von 10%, 15%, 20%und 25% überschritten hat.Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der INLOVO GmbH Folgendesmit: 1. Lechler Beteiligungs-GmbH1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die LechlerBeteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechtengemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der LechlerBeteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWLBeteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug aufdie ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge derUmsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihlicheWeiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischerZiele.b) Es ist seitens der Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an derElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweitdadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oderüberschritten würde.c) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzungvon Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.d) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung derKapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf dasVerhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbsder Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittelaufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch dieLechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung vonStimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts derLechler Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWLBeteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug aufdie ElringKlinger AG. 2. INLOVO GmbH 2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH istFolge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, einesTochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der ErocaAG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbHbestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zumPoolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durchwelches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristiggesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte derUmsetzung strategischer Ziele.b) Es ist seitens der INLOVO GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb dernächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durchErwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitereMeldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.c) Die INLOVO GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung vonVerwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.d) Die INLOVO GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstrukturder ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis vonEigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der INLOVO GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechtean der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH istvielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs.2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, einesTochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der ErocaAG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH,bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschUnternehmen: ElringKlinger AG Max-Eyth-Straße 2 72581 Dettingen/Erms DeutschlandInternet: www.elringklinger.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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