ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 18.12.2014 11:14Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Mitteilung gemäß 27a Abs. 1 Satz 1 WpHGMitteilungspflichtige:Lechler Stiftung  Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, DeutschlandEmittent:ElringKlinger AG, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, DeutschlandMit Schreiben vom 16. Dezember 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH,Ihnen eine Stimmrechtsmitteilung der Lechler Stiftung nach § 21 Abs. 1 WpHGübersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von der LechlerStiftung gehaltene Stimmrechtsanteil die Meldeschwellen von 3%, 5%, 10%,15%, 20% und 25% überschritten hat.Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1WpHG namens und im Auftrag der Lechler Stiftung Folgendes mit: 1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3    WpHG) a) Der Erwerb der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung erfolgte im    Rahmen einer (unentgeltlichen) Zustiftung des gesamten Vermögens (d.h.    sämtlicher Aktiva und Passiva sowie aller Rechte und Pflichten) der    gemeinnützigen PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH im Wege der    Einzelrechtsübertragung auf die gemeinnützige Lechler Stiftung.Durch die erfolgte Zustiftung soll die gemeinnützige Widmung desStiftungsvermögens auf Dauer gesichert werden. Insoweit dient der Erwerbder Stimmrechte durch die Lechler Stiftung der Umsetzung strategischerZiele. b) Es ist seitens der Lechler Stiftung nicht beabsichtigt, innerhalb der    nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch    Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere    Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.    Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Lechler Stiftung    weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt, auch wenn in Folge dessen    eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder    überschritten würde. c) Die Lechler Stiftung strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an. d) Die Lechler Stiftung strebt keine wesentlichen Änderung der    Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,    an. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a    Abs. 1 Satz 4 WpHG)Von der Lechler Stiftung wurden für die Finanzierung des Erwerbs derStimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittelaufgewendet, da das gesamte Vermögen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH durchdie Lechler Stiftung durch Zustiftung unentgeltlich erworben wurde.18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de--------------------------------------------------------------------------- Sprache:      DeutschUnternehmen:  ElringKlinger AG              Max-Eyth-Straße 2              72581 Dettingen/Erms              DeutschlandInternet:     www.elringklinger.de Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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