Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) fand die so genannte Erklärung zur Unternehmensführung in das Handelsrecht Einzug.
Hierzu wurde ein neuer Paragraf, 289a HGB, eingeführt.
Die Erklärung ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Sie enthält:
Ferner ist der Corporate Governance Bericht Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft. Mit der Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung stellt ElringKlinger damit alle wesentlichen Angaben komprimiert zur Verfügung.