Der Begriff Nachhaltigkeit stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Bereits im 18. Jahrhundert wurde er verwendet, um eine Bewirtschaftung von Wäldern zu bezeichnen, bei der nur so viel Holz entnommen wird, wie auch nachwächst. Eine aktuelle Definition besagt:
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, dass wir Bedürfnisse der heutigen Generation sichern, ohne die Erfüllung der Bedürfnisse der künftigen Generation zu gefährden.
Definition der Brundtland-Komission
Dabei hat nachhaltige Entwicklung viele Facetten – vom Natur- und Umweltschutz über Mobilität und Verkehr bis hin zu Konsum und Produktion oder Gesundheit und Ernährung. Und sie betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche: die Arbeitswelt ebenso wie Bildung und Forschung, den öffentlichen Haushalt, Justiz und Verwaltung.
Entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung ist, dass ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt werden – auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.