Zu wissen, wie die Aktionärsstruktur aussieht und zu erfahren, wenn sich maßgebliche Stimmrechtsanteile verändern, erhöht die Transparenz des Kapitalmarkts und hilft Investoren bei ihrer Anlageentscheidung. Daher sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Unternehmen die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise einen der Schwellenwerte erreichen, bzw. über- oder unterschreiten.